Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile
Mietpreise
Es gilt unsere aktuelle Preisliste.
Im Mietpreis ist enthalten:
- 300 km/Tag – Mehrkilometer 0,40.- €
- Vollkasko und Haftplichtversicherung für Selbstfahrervermietfahrzeuge mit 1.500.-€ je Schadensfall / Glasschäden 500.-€ je Schadensfall SB.
- Die jeweilig gültige Mehrwertsteuer
- Außenreinigung
- Schutzbrief
Im Mietpreis nicht enthalten:
-Kraftstoffkosten, Maut, Park,Camping und Stellplatzgebühren sowie Fährgebühren.
-Bußgelder und Strafgebühren gehen zu Lasten des Mieters.
-Für Strafzettel und Verwarnungen werden von uns eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5.-€ berechnet
Berechnung Der Mietpreis ergibt sich aus der gültigen Preisliste des Vermieters oder aus einem im besonderen Einzelfall individuell erstellten Angebot des Vermieters. Die Mietdauer errechnet sich aus den Miettagen, wobei der Abhol- und Rückgabetag zusammen als ein Miettag gerechnet wird. Wird das Wohnmobil vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht.
Zahlungsweise
Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % mindestens jedoch 300,- € fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 8 Tage vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Übersteigt der Mietpreis nicht die Anzahlung, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluss fällig.
Kaution
Bei der Übergabe des Wohnmobiles muss eine Kaution in Höhe von 1.500,- € vorab per Überweisung hinterlegt werden. Wird das Wohnmobil ohne Beschädigungen und vollständiger Ausstattung zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Wohnmobil verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.
Beschädigungen werden auch Ohne sofortige Reparatur oder nach Kostenvoranschlag abgerechnet.
Werden Beschädigungen durch ein Gutachten oder Schadenssicherung ermittelt trägt der Mieter die Kosten .
Rücktritt
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Rücktrittskosten fällig: - bis 60 Tage 30%, - bis 21 Tage 50 %, bis 8 Tage 80%
bei weniger als 8 Tagen vor dem Übernahmetag 90% des Mietpreises.
- Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter.
- wird das Wohnmobil ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen.
- ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muß nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden.
Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren
- die Übergabe des Wohnmobils erfolgt zwischen 11 und 13 Uhr am ersten Miettag. Andere Übergabezeiten nach Absprache.
- die Rückgabe des Wohnmobiles erfolgt am letzten Miettag bis 12.00 Uhr. und ist unbedingt einzuhalten.
Im Mietvertrag wird ein Rückgabezeitpunkt verbindlich vereinbart. Wird das Mietobjekt verspätet zurückgegeben und hat der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten, ist der Mieter zum Ersatz sämtlicher dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstehenden Schäden verpflichtet. Dies gilt insbesondere für Mehrkosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er für andere Mieter Ersatzfahrzeuge beschaffen muss oder für einzuräumende Preisnachlässe, wenn für den Folgemieter ein gleichwertiges Fahrzeug nicht beschafft werden kann.
Darüber hinaus schuldet der Mieter bei nicht rechtzeitiger Rückgabe für jeden angefangenen Überziehungstag, den das Mietobjekt ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes verspätet zurückgegeben wird, den doppelten Mietpreis pro Tag (entsprechend dem Mietpreis für den letzten vereinbarten Miettag).
Als wichtige Gründe gelten die Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges nach einem Unfall, Diebstahl, Brand oder technischer Defekt sowie die erheblicher Verletzung oder Erkrankung des Mieters.
Nicht als wichtiger Grund gelten beispielsweise Streiks von Fährpersonal etc., Naturkatastrophen oder öffentlicher Aufruhr sowie Verkehrsstaus. In diesen obliegt es dem Mieter, durch rechtzeitiges Antreten der Heimreise oder Ändern der beabsichtigten Fahrtroute für eine rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges Sorge zu tragen.
Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sich die Gefahr einer verspäteten Rückgabe abzeichnet.
Bei rechtzeitiger Benachrichtigung des Vermieters besteht die Möglichkeit, den Mietvertrag zu den normalen Miettarifen zu verlängern, soweit das Fahrzeug nicht
bereits mit Anschlussmietern belegt ist. Die Verlängerung bedarf aber auf jeden Fall der Schriftform.
- Das Wohnmobil ist innen im gereinigten Zustand zurück zu geben. Alle Schränke, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen.) Für Schäden haftet der Mieter.
- ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung 150,- €, für eine Toilettenreinigung zusätzlich 100,- € .
Sollte festgestellt oder nachgewiesen werden dass Tiere im Fahrzeug waren wird die Kaution einbehalten( Schadenersatzansprüche werden wir separat in Rechnung stellen)
- das Fahrzeug wird vollgetankt (Diesel und AdBlue) übergeben und muss bei der Rückgabe ebenfalls vollgetankt zurückgegeben werden, für Nachtankungen wird eine pauschale in Höhe von 20.-€ fällig.( der Tankbeleg für Diesel und AdBlue ist bei der Rückgabe vorzulegen)
- für das entleeren der Toilette oder des Abwassertanks zusätzlich 25.-€
- die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt bis nach erfolgter Außen Reinigung durch den Vermieter !
Fahrer
Der Mieter (Fahrer) muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Fahrerlaubnis ist bei Übergabe des Fahrzeuges vorzulegen.
Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer beträgt 25 Jahre . Der Führerschein der Klasse 3 gilt für alle Modelle. Führerscheinklasse B gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg und Klasse C1 von mehr als 3.500 kg Gesamtgewicht. Fahrer mit Führerschein der Klassen B und C1 müssen mindestens drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein.
Nutzung
Das Wohnmobil darf nur zu Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten benutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.
Fahren dürfen nur die im Mietvertrag eingetragenen Personen.
Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Wohnmobiles durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.
Reparaturen
am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Für die Rückerstattung der Kosten für genehmigte Reparaturen erfolgt nur nach Vorlage der Belege.
Beschädigungen
Beschädigungen sind umgehend dem Vermieter zu melden damit bereits im Vorfeld Teile bestellt werden können.
Beschädigte oder fehlende Teile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Bei größeren Beschädigungen wo die Kostenermittlung durch die durch einen Gutachter erfolgen, werden diese an den Mieter weitergeleitet.
Unfall
- Bei jedem entstandenem Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen.
- gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
- der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen.
- der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung – 100 Mio pauschal ,max 15 Mio € pro Person, Kasko 1000.-€ - und Teilkasko 500.- € SB, speziell für Vermietfahrzeuge abgeschlossen.
Reiserücktrittsversicherung und sonstige Versicherungen können vom Vermieter vermittelt werden.
Haftung des Mieters
- der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe.
- bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, sowie bei Nichtbeachtung der Fahrzeugmaße (Länge ,Höhe und Breite) , Alkohol oder Drogenkonsum sein.
- weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.
Haftung des Vermieters
- der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Wohnmobil abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist.
- für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
- der Vermieter ist berechtigt, statt dem gebuchten Fahrzeugs ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, wenn das Fahrzeug aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat nicht zur Verfügung steht. Kann kein Ersatzfahrzeug gestellt werden wird der Mietvertrag aufgelöst und geleistete Zahlungen werden erstattet.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatz- und sonstige Ansprüche des Mieters sind für den Fall ausgeschlossen, dass ein Fahrzeug während der Mietzeit repariert werden muss oder ausfällt, es sei denn, der Schaden oder Ausfall sind von dem Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Insbesondere leistet der Vermieter keinen Ersatz für Nichtvermögensschäden wie entgangene Urlaubsfreude etc.-- keine Entschädigungen für ausgefallene Geräte (Radio, Navigation u.ä.)
Datenschutz-Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gespeichert.
Der Mieter ist damit einverstanden, daß der Vermieter seine persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken speichert.
Der Vermieter darf diese Daten an Dritte nur weitergeben wenn,
· Dies zur Vermittlung notwendig ist
· Die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind
· Das gemietete Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird.
· Während der Mietzeit mit dem Fahrzeug Straftaten oder Ordnungswiedrigkeiten begangen wurden.
Schlussbestimmungen
Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
Ist der Mieter ein Unternehmer im Sinne von §14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zu Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen, mündliche Zusagen nicht abgegeben.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters.
Diese Mietbedingungen sind Anhang an jeden Mietvertrag den die Firma Wurst u.Heinrich GbR mit einem Mieter abschließt.
Sonstiges:
· Haustiere sind im Fahrzeug nicht gestattet
· Markise ist bei Wind ,Regen und beim Verlassen des Fahrzeugs immer einzuholen
· Rauchverbot im Wohnmobil
· Für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts ist der Mieter verantwortlich
Stand 10.2023